Motorrad fahren mit dem Autoführerschein  – Was ist neu und was bedeutet das für euch?

Wir haben spannende Neuigkeiten! Zukünftig ist es möglich mit eurem Autoführerschein auch Krafträder der Klasse 1 zu fahren. Wir klären euch über alle Bedingungen und Neuerungen auf…

 Seit diesem Monat gab es eine entscheidende Änderung im Gesetz: nach einer neuen Verordnung, die vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist für das Fahren von Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS keine extra Führerscheinprüfung mehr nötig. Dieser Vorschlag ging von Verkehrsminister Andreas Scheuer aus und soll unter anderem zu einer Steigerung der Mobilität führen.

Trotzdem gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Die Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Ihr müsst seit 5 Jahren den Führerschein der Klasse B
  • Es werden neun Unterrichtseinheiten je 90 Minuten benötigt (4x Theorie und 5x Praxis), um die Berechtigung zu erhalten

Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, dann dürfen erfahrene Autofahrer von nun an Kleinkrafträder auch ohne eine vorherige theoretische oder praktische Prüfung führen. Diese Regelung vereinfacht die Ausbildung und trägt dazu bei, dass enorme Kosten beim Erwerb dieser Fahrerlaubnis eingespart werden können.

Gefahren werden dürfen:

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • max. 0,1kW/kg.
  • die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig

Natürlich hagelte es auch Kritik seitens Unfall-Experten. Deshalb ist es für euch auch umso wichtiger gut vorbereitet und geschult zu werden. Im Hinblick auf diese Neuerung bieten unsere Spazialisten der Fahrschule Keinath ab sofort die passenden Ausbildungsmodule an.

Bei Interesse meldet euch gerne vor Ort bei uns oder kontaktiert uns jederzeit per Mail oder telefonisch.

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